Streit mit dem Wettanbieter: Beschwerdewege und Schlichtung
Auch bei lizenzierten Wettanbietern kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen: Eine Wette wird anders abgerechnet als erwartet, eine Auszahlung verzögert sich, oder ein Konto wird ohne nachvollziehbare Begründung gesperrt. Für solche Fälle gibt es in Deutschland mehrere Wege, die je nach Art des Problems unterschiedlich geeignet sind.
Erster Schritt: Beschwerde beim Anbieter
Jeder Erlaubnisinhaber muss ein Beschwerdeverfahren vorhalten, das in den Geschäftsbedingungen beschrieben ist. Beschwerden sind schriftlich einzureichen und innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Es empfiehlt sich, Wettschein, Kontoauszüge und die bisherige Kommunikation zu dokumentieren. Viele Streitfälle lassen sich auf dieser Ebene klären, weil sie auf Missverständnissen über die Wettregeln beruhen.
Aufsichtsbehörde und Verbraucherschutz
Führt die Beschwerde nicht zum Ziel, kann die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden. Sie entscheidet zwar nicht über den einzelnen zivilrechtlichen Anspruch, prüft aber, ob der Anbieter gegen seine Erlaubnisauflagen verstoßen hat. Häufen sich Beschwerden über einen Anbieter, kann das aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Für den einzelnen Spieler ist dieser Weg vor allem dann sinnvoll, wenn es um systematische Verstöße geht.
Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Rechten gegenüber Anbietern und können bei der Formulierung von Forderungen helfen. Sie vertreten den Spieler jedoch nicht vor Gericht.
Schlichtung und Gerichtsweg
Einige Anbieter nehmen an Schlichtungsverfahren teil, bei denen eine unabhängige Stelle einen Vorschlag zur Beilegung erarbeitet. Ob ein Anbieter zur Teilnahme bereit ist, geht aus seinen Geschäftsbedingungen hervor. Das Verfahren ist für Spieler in der Regel kostenlos, der Vorschlag aber nicht bindend.
Bleibt auch das ohne Ergebnis, bleibt der Weg vor ein deutsches Gericht. Da lizenzierte Anbieter in Deutschland verklagt werden können, ist dieser Weg bei ihnen deutlich einfacher als bei Unternehmen ohne deutsche Erlaubnis, bei denen bereits die Zustellung im Ausland scheitern kann. Bei kleineren Beträgen sollte der Aufwand gegen den Streitwert abgewogen werden.